Was kostet ein Grab auf dem Friedhof Wennigsen

Die Kosten für eine Sarg- oder Urnengrabstelle mit Eigenpflege für 25 Jahre betragen 1250 €.
Dies beinhaltet neben der reinen Grabfläche auch die anteilige Pflege und Unterhaltung des Friedhofes ab.
Dazu gehören beispielsweise

  • Wegereinigung
  • Grünflächenunterhaltung
  • Baumkontrolle
  • Abfallentsorgung
  • Bereitstelllung der Bewässerung
  • Bereitstellung von Sitzmöglichkeiten
  • Unterhaltung und Reinigung der Toilettenanlage
  • Winterdienst

Für pflegefreie Grabstellen, wie am Baum oder im Rasen entstehen Zusatzkosten für die Pflege.

Eine Übersicht über alle Leistungen finden Sie in der aktuellen Friedhofsgebührenordnung (FGO-2023).

Können Beisetzungen auch am Wochenende stattfinden?

In der Woche kann eine Beisetzung von Montag bis Freitag stattfinden. Am Wochenende ist zusätzlich der Samstag Vormittag möglich. Hierfür wird ein Samstagszuschlag von 120 € erhoben.

Der letzte Wille der/des Verstorbenen

Bei einem Trauerfall stellt sich immer die Frage nach der Art und dem Ort der Bestattung. In der Regel richtet sich dies zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene diesbezüglich Wünsche geäußert, so vertraut er darauf, dass diese erfüllt werden.

Rechtlich bindend sind Wünsche nur dann, wenn sie als formge­rechter letzter Wille verfasst wurden. Fehlt es an einer Willens­äußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen grundsätzlich berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten.

Kann eine Grabstelle vorher reserviert werden?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, ein Grab zu Lebzeiten zu erwerben bzw. zu reservieren.

Was ist ein pflegefreies Grab?

Es gibt auf dem Friedhof Wennigsen verschiedene Angebote für ein pflegefreies Grab, an dem die Angehörigen bzw. Nutzungsberechtigten keine Grabpflege durchführen müssen. Die Gräber werden in diesen Fällen von der Friedhofsverwaltung bzw. einem Gärtner bepflanzt und gepflegt. Eine eigene Bepflanzung der Grabnutzer ist in diesen Fällen nicht vorgesehen, jedoch sind Steckvasen oder einzelne Schnittblumen möglich. Daher sollte vorher bedacht werden, ob es ein pflegefreies Grab sein soll oder eher ein klassische Reihen- oder Wahlgrab mit Teilpflege gewünscht wird.

Wir bieten Ihnen folgende pflegefreie Grabformen an:

  • Rasengräber für Urne und Sarg
  • Urnengräber an der Stele
  • Baumgräber.

Weil oftmals der Wunsch besteht, in geringem Umfang etwas zu pflanzen, gibt es die Rasengräber mit Pflanzhalbrund.

Erwerb zu Lebzeiten

Hierzu wird ein Grabnutzungsvertrag einer Wahlgrabstätte mit Einzel- und Mehrfach-Grabstellen entsprechend der Gebührenordnung der Friedhofsverwaltung abgeschlossen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Reihengrab und einem Wahlgrab?

Ein Reihengrab ist ein Einzelgrab für eine/n Verstorbene/n.

Das Grab wird für die Dauer von 25 Jahren vergeben und kann nicht verlängert werden.

Es wird durch die Friedhofsverwaltzung der Reihe nach vergeben und es ist weder eine Platzauswahl noch eine Reservierung möglich.

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Wahl oder Familiengräber können je nach Verfügbarkeit auf dem Friedhof frei gewählt und auch vorreserviert werden.

Das Grab wird zunächst für die Dauer von 25 Jahren vergeben und kann danach verlängert werden.

Ein Wahlgrab kann in der Größe variieren, je nachdem wieviele Verstorbene beigesetzt werden sollen. Wahlgräber gibt es als Einzel- und Mehrfachgräber z.B. als 1-stellig, 2-stellig, 3-stellig, 4-stelllig,...

Vorreservierung

…ist möglich für Wahlgrabstätten mit Einzel- und Mehrfach-Grabstellen.

Hierzu ist eine Reservierungsgebühr für die gesamte Grabstätte (alle Grabstellen) in Höhe der Verlängerungsgebühr für den Zeitraum von 5 oder 10 Jahren vorab zu zahlen.Es wird ein Reservierungsvertrag mit Benennung der Nutzer geschlossen.

Die Grabpflege hängt von der Grabart ab: bei pflegefreien Gräbern übernimmt die Friedhofsverwaltung die Pflege, ansonsten ist der Nutzer dafür verantwortlich.

Sobald eine Beisetzung in einer Grabstätte stattfindet, ist hierzu ein Grabnutzungsvertrag entsprechend der Gebührenordnung der Friedhofsverwaltung abzuschließen. Eine vorher gezahlte Reservierungsgebühr wird mit der Grabnutzungsgebühr verrechnet.