Welche Gräber werden auf dem Friedhof in Wennigsen angeboten - wie groß ist ein Grab - wer pflegt das Grab - was kostet ein Grab?
Sie haben einen Sterbefall in der Familie oder Sie wollen sich allgemein über Vorsorgemöglichkeiten informieren?
dann steht Ihnen die Friedhofsverwaltung mit Rat zur Seite.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin (Telefon: 05103-2230) und schauen sich die Lage auf dem Friedhof an.
Auf dem Friedhof Wennigsen finden regelmässig Spaziergänge über den Friedhof statt.
Frau Beate Nandzik plaudert über den Friedhof und gibt Auskunft über die angebotenen Grabformen.
Jeden 3. Dienstag im Monat um 15:00 ist Treffpunkt am Eingang des Friedhofs.
Die nächsten Termine:
18. Juni 2024
16. Juli 2024
20. August 2024
Die Kosten für eine Sarg- oder Urnengrabstelle mit Eigenpflege für 25 Jahre betragen 1250 €.
Dies beinhaltet neben der reinen Grabfläche auch die anteilige Pflege und Unterhaltung des Friedhofes ab.
Dazu gehören beispielsweise
Für pflegefreie Grabstellen, wie am Baum oder im Rasen entstehen Zusatzkosten für die Pflege.
Eine Übersicht über alle Leistungen finden Sie in der aktuellen Friedhofsgebührenordnung (FGO-2023).
In der Woche kann eine Beisetzung von Montag bis Freitag stattfinden. Am Wochenende ist zusätzlich der Samstag Vormittag möglich. Hierfür wird ein Samstagszuschlag von 120 € erhoben.
Bei einem Trauerfall stellt sich immer die Frage nach der Art und dem Ort der Bestattung. In der Regel richtet sich dies zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene diesbezüglich Wünsche geäußert, so vertraut er darauf, dass diese erfüllt werden.
Rechtlich bindend sind Wünsche nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen grundsätzlich berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, ein Grab zu Lebzeiten zu erwerben bzw. zu reservieren.
Es gibt auf dem Friedhof Wennigsen verschiedene Angebote für ein pflegefreies Grab, an dem die Angehörigen bzw. Nutzungsberechtigten keine Grabpflege durchführen müssen. Die Gräber werden in diesen Fällen von der Friedhofsverwaltung bzw. einem Gärtner bepflanzt und gepflegt. Eine eigene Bepflanzung der Grabnutzer ist in diesen Fällen nicht vorgesehen, jedoch sind Steckvasen oder einzelne Schnittblumen möglich. Daher sollte vorher bedacht werden, ob es ein pflegefreies Grab sein soll oder eher ein klassische Reihen- oder Wahlgrab mit Teilpflege gewünscht wird.
Wir bieten Ihnen folgende pflegefreie Grabformen an:
Weil oftmals der Wunsch besteht, in geringem Umfang etwas zu pflanzen, gibt es die Rasengräber mit Pflanzhalbrund.
Hierzu wird ein Grabnutzungsvertrag einer Wahlgrabstätte mit Einzel- und Mehrfach-Grabstellen entsprechend der Gebührenordnung der Friedhofsverwaltung abgeschlossen.
Ein Reihengrab ist ein Einzelgrab für eine/n Verstorbene/n.
Das Grab wird für die Dauer von 25 Jahren vergeben und kann nicht verlängert werden.
Es wird durch die Friedhofsverwaltzung der Reihe nach vergeben und es ist weder eine Platzauswahl noch eine Reservierung möglich.
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Wahl oder Familiengräber können je nach Verfügbarkeit auf dem Friedhof frei gewählt und auch vorreserviert werden.
Das Grab wird zunächst für die Dauer von 25 Jahren vergeben und kann danach verlängert werden.
Ein Wahlgrab kann in der Größe variieren, je nachdem wieviele Verstorbene beigesetzt werden sollen. Wahlgräber gibt es als Einzel- und Mehrfachgräber z.B. als 1-stellig, 2-stellig, 3-stellig, 4-stelllig,...
…ist möglich für Wahlgrabstätten mit Einzel- und Mehrfach-Grabstellen.
Hierzu ist eine Reservierungsgebühr für die gesamte Grabstätte (alle Grabstellen) in Höhe der Verlängerungsgebühr für den Zeitraum von 5 oder 10 Jahren vorab zu zahlen.Es wird ein Reservierungsvertrag mit Benennung der Nutzer geschlossen.
Die Grabpflege hängt von der Grabart ab: bei pflegefreien Gräbern übernimmt die Friedhofsverwaltung die Pflege, ansonsten ist der Nutzer dafür verantwortlich.
Sobald eine Beisetzung in einer Grabstätte stattfindet, ist hierzu ein Grabnutzungsvertrag entsprechend der Gebührenordnung der Friedhofsverwaltung abzuschließen. Eine vorher gezahlte Reservierungsgebühr wird mit der Grabnutzungsgebühr verrechnet.