Spaziergang auf dem Friedhof
Einmal monatlich bieten wir Ihnen einen Spaziergang über den Friedhof und stehen Ihnen für alle Fragen, die den Friedhof betreffen, zur Verfügung.
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Fragen zur Grabwahl und zur Beisetzung
In der Woche kann eine Beisetzung von Montag bis Freitag stattfinden. Am Wochenende ist zusätzlich der Samstag Vormittag möglich. Hierfür wird ein Samstagszuschlag von 120 € erhoben.
Bei einem Trauerfall stellt sich immer die Frage nach der Art und dem Ort der Bestattung. In der Regel richtet sich dies zunächst nach dem Willen des Verstorbenen. Hat der Verstorbene diesbezüglich Wünsche geäußert, so vertraut er darauf, dass diese erfüllt werden.
Rechtlich bindend sind Wünsche nur dann, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden. Fehlt es an einer Willensäußerung des Verstorbenen, so sind die Angehörigen grundsätzlich berechtigt, über Art und Ort der Bestattung und die Einzelheiten zu deren Gestaltung zu entscheiden. Dabei geht der Wille des überlebenden Ehegatten vor dem aller Verwandten.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, ein Grab zu Lebzeiten zu erwerben bzw. zu reservieren.
Es gibt auf dem Friedhof Wennigsen verschiedene Angebote für ein pflegefreies Grab, an dem die Angehörigen bzw. Nutzungsberechtigten keine Grabpflege durchführen müssen. Die Gräber werden in diesen Fällen von der Friedhofsverwaltung bzw. einem Gärtner bepflanzt und gepflegt. Eine eigene Bepflanzung der Grabnutzer ist in diesen Fällen nicht vorgesehen, jedoch sind Steckvasen oder einzelne Schnittblumen möglich. Daher sollte vorher bedacht werden, ob es ein pflegefreies Grab sein soll oder eher ein klassische Reihen- oder Wahlgrab mit Teilpflege gewünscht wird.
Wir bieten Ihnen folgende pflegefreie Grabformen an:
Weil oftmals der Wunsch besteht, in geringem Umfang etwas zu pflanzen, gibt es die Rasengräber mit Pflanzhalbrund.
Hierzu wird ein Grabnutzungsvertrag einer Wahlgrabstätte mit Einzel- und Mehrfach-Grabstellen entsprechend der Gebührenordnung der Friedhofsverwaltung abgeschlossen.
Ein Reihengrab ist ein Einzelgrab für eine/n Verstorbene/n.
Das Grab wird für die Dauer von 25 Jahren vergeben und kann nicht verlängert werden.
Es wird durch die Friedhofsverwaltzung der Reihe nach vergeben und es ist weder eine Platzauswahl noch eine Reservierung möglich.
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Wahl oder Familiengräber können je nach Verfügbarkeit auf dem Friedhof frei gewählt und auch vorreserviert werden.
Das Grab wird zunächst für die Dauer von 25 Jahren vergeben und kann danach verlängert werden.
Ein Wahlgrab kann in der Größe variieren, je nachdem wieviele Verstorbene beigesetzt werden sollen. Wahlgräber gibt es als Einzel- und Mehrfachgräber z.B. als 1-stellig, 2-stellig, 3-stellig, 4-stelllig,...
…ist möglich für Wahlgrabstätten mit Einzel- und Mehrfach-Grabstellen.
Hierzu ist eine Reservierungsgebühr für die gesamte Grabstätte (alle Grabstellen) in Höhe der Verlängerungsgebühr für den Zeitraum von 5 oder 10 Jahren vorab zu zahlen.Es wird ein Reservierungsvertrag mit Benennung der Nutzer geschlossen.
Die Grabpflege hängt von der Grabart ab: bei pflegefreien Gräbern übernimmt die Friedhofsverwaltung die Pflege, ansonsten ist der Nutzer dafür verantwortlich.
Sobald eine Beisetzung in einer Grabstätte stattfindet, ist hierzu ein Grabnutzungsvertrag entsprechend der Gebührenordnung der Friedhofsverwaltung abzuschließen. Eine vorher gezahlte Reservierungsgebühr wird mit der Grabnutzungsgebühr verrechnet.
Die Kosten einer Beisetzung auf dem Friedhof Wennigsen
Für eine Beisetzung entstehen in jedem Fall Kosten für das Nutzungsrecht für 25 Jahre für eine Urnen- oder Sarggrabstelle mit Eigenpflege in Höhe von 699,10 €.
Die Kosten für das Nutzungsrecht decken neben der reinen Grabfläche auch die anteilige Pflege und Unterhaltung des Friedhofes ab. Dazu gehören beispielsweise